STORNIERUNG DER RESERVATION FALLS SIE KEINE VERSICHERUNG FÜR STORNIERUNG DER RESERVATION HABEN

Falls der Reisende eine reservierte Unterkunft annullieren möchte, muss er dies schriftlich tun (Email, Fax, Post). Zu den Veränderungen zählen Änderungen der Personenzahl oder des Anfangs- und Enddatums der Dienstleistungsnutzung, und zwar spätestens 30 Tage vor Beginn der Dienstleistungsnutzung. Die erste Veränderung der Reservation, die wenn möglich ohne zusätzliche Ausgaben von statten geht, wird kostenlos erstattet. Für jede weitere Veränderung werden 15 Euro für die Kosten verrechnet. Falls eine Änderung der Reservation nicht möglich ist, oder falls der Reisende unter diesen Umständen die Reservation annulliert, dann wird die unten genannte Bedingung im Falle der Kündigung einer Reservation angewendet. Die Änderung der Unterkunftseinheit und jede andere Änderung, die innerhalb von 30 Tagen vor Beginn der Reservationszeit sowie im Laufe der Reservationsnutzung geschieht, wird als Annullierung verstanden.

Im Fall einer Annullierung der bestätigten Reservation von Hotelzimmern (Ferienanlagen, Campingplätze) wird das Datum, an welchem die Firma Uniline d.o.o. den schriftlichen Bericht über die Annullierung erhält, als Ausgangspunkt für die Berechnung der Annullierungskosten betrachtet, und dies folgendermaßen:

1. Storno bis 21 Tage vor Anreise: KEINE STORNOKOSTEN

2. Storno 20 bis 15 Tage vor Anreise: 50% des vereinbarten Preises

3. Storno 14 bis 8 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises

4. Storno 7 bis 0 Tage vor Anreise oder Nichtanreise : 100% des vereinbarten Preises

5. Die angegebenen Stornobedingungen sind nicht gültig für die Ski Arrangements.

Im falle von Stornierung Ihrer fest gebuchten Ferienwohnung/Ferienhaus, entstehen folgende Stornokosten :

1. Storno bis 30 Tage vor Anreise: 15% des vereinbarten Preises

2. Storno 29 bis 22 Tage vor Anreise: 30% des vereinbarten Preises

3. Storno 21 bis 15 Tage vor Anreise: 40% des vereinbarten Preises

4. Storno 14 bis 8 Tage vor Anreise: 80% des vereinbarten Preises

5. Storno 7 bis 0 Tage vor Anreise oder Nichtanreise : 100% des vereinbarten Preises

6. Die angegebenen Stornobedingungen sind nicht gültig für die Ski Arrangements.

Falls der Reisende aus irgendeinem Fall die Reservation innerhalb von 7 Tagen vor Beginn der Dienstleistung annullieren muss, bietet ihm die Agentur die Möglichkeit, falls möglich einen neuen Nutzer / Reisenden für dieselbe Reservation zu finden (abhängig vom Endbieter der Dienstleistung). In diesem Fall werden von der Agentur nur die echt entstandenen Kosten für den ausgeführten Austausch dazuverrechnet. Der neue Benutzer der Reservation übernimmt gleichzeitig alle Verpflichtungen aus den Allgemeinen Bedingungen.

Falls der Reisende bis Mitternacht des Tages, an welchem die Benutzung der Dienstleistung beginnt, nicht am reservierten Objekt ankommt und sich nicht in der Agentur oder bei dem Dienstleistungsanbieter meldet, wird die Reservation als annulliert betrachtet und die Annullierungskosten werden wie oben genannt verrechnet. Falls die echt entstandenen Kosten der Annullierung die oben genannten Kosten übersteigen, behält sich die Agentur das Recht vor, die echt entstandenen Kosten zu verrechnen.

Mit der Einzahlung der Buchung bestätigt der Kunde, dass er im Ganzen mit den Charakteristiken und Bedingungen, unter denen ihm eine bestimmte Unterkunftseinheit angeboten wird, vertraut ist. Mit dem Tat der Einzahlung der Buchung ist alles, was in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt ist, rechtsverbindlich werden für den Kunden sowie für die Agentur.

Aus technischen Gründen kann es Ausnahmen von den oben genannten Stornierungsbedingungen geben. In jedem Fall wird der Gast im Voraus über diese Bedingungen informiert, bevor er eine Reservierung vornimmt, entweder in dem von unseren Mitarbeitern erstellten Angebot, in der E-Mail-Nachricht oder während des Prozesses der Erstellung des Angebots zum Zeitpunkt der Anzeige auf der Website, sowie hier:

Unterkunft im Appartement

Im Falle einer Stornierung einer bestätigten Apartmentunterkunft fallen folgende Stornogebühren an

a. Bei einer Stornierung bis zu 35 Tagen vor Beginn der Nutzung der Dienstleistung fallen keine Stornogebühren an.

b. Bei einer Stornierung von 34 bis 15 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung werden 80 % des Gesamtpreises der Reservierung berechnet.

c. Bei einer Stornierung von 14 bis 0 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme des Dienstes werden 100 % des Gesamtpreises der Reservierung in Rechnung gestellt.

d. Bei einer Stornierung nach der Abreise oder wenn der Passagier nicht in der reservierten Unterkunft erscheint, werden 100% des gesamten Reservierungspreises in Rechnung gestellt.

Für jede stornierte Unterkunftsreservierung erhebt die Agentur eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro, diese Gebühr gilt nur für Punkt b dieser Stornierungsbedingungen für Privatunterkünfte.

Villen und Ferienhäuser

Im Falle der Stornierung einer bestätigten Unterkunft in einer Villa gelten folgende Stornierungsgebühren:

a. Bei einer Stornierung bis zu 61 Tagen vor Beginn der Nutzung der Dienstleistung fallen keine Stornierungsgebühren an.

b. Bei einer Stornierung von 60 bis 0 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung werden 100 % des Gesamtpreises der Reservierung berechnet.

c. Bei einer Stornierung von 14 bis 0 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme des Dienstes werden 100 % des Gesamtpreises der Reservierung in Rechnung gestellt.

d. Bei einer Stornierung nach der Abreise oder wenn der Passagier nicht in der reservierten Unterkunft erscheint, werden 100% des gesamten Reservierungspreises in Rechnung gestellt.

Für jede stornierte Unterkunftsreservierung erhebt die Agentur eine Verwaltungsgebühr von 25 Euro, diese Gebühr gilt nur für Punkt b dieser Stornierungsbedingungen für Privatunterkünfte.

Villen und Ferienhäuser

Im Falle der Stornierung einer bestätigten Unterkunft in einer Villa gelten folgende Stornierungsgebühren:

a. Bei einer Stornierung bis zu 61 Tagen vor Beginn der Nutzung der Dienstleistung fallen keine Stornierungsgebühren an.

b. Bei einer Stornierung von 60 bis 0 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung werden 100 % des Gesamtpreises der Reservierung berechnet.

Recht des Fahrgastes auf Änderung und Stornierung der Reise

Wenn der Passagier die bestätigte Reservierung einer Privatunterkunft innerhalb von 72 Stunden nach der Bezahlung der Reservierung storniert, vorausgesetzt, dass mehr als 31 Tage bis zum Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung verbleiben, erstattet die Agentur den gezahlten Betrag innerhalb von 7 Werktagen nach Erhalt des Antrags des Passagiers. Diese Regelung gilt nur für die erste Stornierung der Reservierung. Für Änderungen der Personenzahl und des Anfangs- und/oder Enddatums der Servicenutzung durch den Passagier bei einer bereits bestätigten Reservierung gelten die folgenden Bedingungen, wenn die Änderung der Reservierung möglich ist:

Mehr als 30 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung wird die Agentur bei einer Reservierung, die gleich oder höher ist als die ursprüngliche, nur die Preisdifferenz berechnen.

Mehr als 30 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung, für eine Reservierung, die niedriger ist als die ursprüngliche, berechnet die Agentur eine Verwaltungsgebühr von 25,00 €. Die Differenz wird dem Gast zurückerstattet.

Von 29 bis 7 Tage vor Beginn der Inanspruchnahme der Leistung berechnet die Agentur bei gleichbleibendem oder höherem Buchungsbetrag nur die Preisdifferenz.

Zwischen 29 und 7 Tagen vor Beginn der Inanspruchnahme der Dienstleistung nimmt die Agentur bei einem niedrigeren Buchungsbetrag als dem ursprünglichen Betrag Änderungen entsprechend dem Wunsch des Passagiers vor, wobei der Buchungsbetrag jedoch nicht verringert wird.

Änderungen von Reservierungen zwischen 6 und 1 Tag vor Beginn der Nutzung der Dienstleistung sind nicht möglich.

Wenn der Passagier eine Änderung der Unterkunftseinheit innerhalb derselben Einrichtung beantragt und die Änderung möglich ist, berechnet die Agentur eine Verwaltungsgebühr von 15,00 € und eine eventuelle Preisdifferenz.

Wenn der Passagier eine Änderung der Unterkunftseinheit in einer anderen Einrichtung beantragt, wird die Änderung als Stornierung der Reservierung betrachtet, und es gelten die folgenden Bedingungen für die Stornierung der Reservierung.

Falls der Reisende die Reservierung auf das nächste Jahr überträgt, ohne eine Stornogebühr zu zahlen, wird bei einer erneuten Stornierung eine teurere Stornogebühr fällig. Wenn die gewünschten Änderungen der Reservierung nicht möglich sind und der Passagier die Reservierung deshalb storniert, gelten die unten aufgeführten Stornierungsbedingungen.

FAHRZEUGSVERLEIHSTORNIERUNG

Im Falle einer Stornierung des Fahrzeugsverleihs sind die Stornierungskosten wie folgt:

Für die Stornierung Uniline d.o.o. behaltet die vorrauszahlung die bezahlt ist für die reservierung.

REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG

Gültig nur für Gäste die eine Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen haben

In diesem Fall gelten die 'allgemeine Bedingungen' von Allianz Reise-Versicherung

Folgende Artikel beziehen sich auf die Allianz Reise-Versicherung:

VERSICHERUNGSSUMME

Artikel 33

1.Die Versicherungssumme entspricht dem seitens des Versicherten vereinbarten und bezahlten Reisepreis und für die er mit dem Versicherer einen Versicherungsvertrag geschlossen hat.

UMFANG DER HAFTUNG DES VERSICHERERS

Artikel 34

1. Der Versicherer verpflichtet sich im Schadensfall eine Entschädigung in Höhe von 90% des seitens des Versicherten vereinbarten und bezahlten Reisepreises zu zahlen.

a) Tod

b) unerwartete schwere akute Erkrankung; eine unerwartete schwere Erkrankung liegt vor, wenn aus dem stabilen Zustand des Wohlbefindens und der Reisefähigkeit heraus konkrete Krankheitssymptome auftreten, die dem Reiseantritt entgegenstehen;

c) schwere Unfallverletzung;

d) Schwangerschaft, sofern der Reiseantritt infolge dessen nicht möglich oder nicht zumutbar ist;

e) Impfunverträglichkeiten des Versicherten, sofern die Impfungen notwendig sind, bzw. die der Versicherte gemäß der gesetzlichen Bestimmungen des Landes, in das er reist, vorweisen muss;

MELDUNG DES VERSICHERUNGSFALLS

Artikel 35

1. Jeder Stornofall muss schnellstmöglich, jedoch spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach Auftreten eines Reiserücktrittsgrunds gemäß Artikel 41 dem Reiseveranstalter, mit dem er einen Reisevertrag abgeschlossen hat schriftlich gemeldet werden!

2. Wenn der Versicherte gezwungen ist, bereits begonnene Reise aus irgendeinem Grund aus dem Artikel 42 Abzubrechen, ist er verpflichtet, dem Versicherer spätestens innerhalb von 15 Werktagen von der abgebrochenen Reise schriftlich zu benachrichtigen.

Artikel 36

Artikel 37

1. Der Versicherte ist verpflichtet innerhalb von 30 Tagen nach dem Tag, an dem die planmäßige Reise hätte beginnen sollen, dem Versicherer den Erstattungsantrag samt folgender Unterlagen einzureichen:

a) Original des Versicherungsscheins;

b) Zahlschein und Reisevertrag, die belegen, dass die Reise bezahlt ist;

c) schriftliche Bescheinigung des Reiseveranstalters über die Stornierung der Reise, des Beherbergungsbetriebs und/oder Beförderers; das Stornierungsdatum muss dabei klar und explizit angegeben sein, im Falle des Abbruchs einer bereits angetretenen Reise müssen Datum und Ort des Reiseabbruchs angegeben sein;

d) schriftliche Bescheinigung des Reiseveranstalters, des Beherbergungsbetriebs und/oder Beförderers über die Höhe des seitens des Versicherten geleisteten Betrags für die Stornierung bzw. den Abbruch der Reise;

e) ifwenn eine Reise aufgrund von Krankheit, körperlicher Verletzungen, Schwangerschaft oder Impfunverträglichkeit storniert oder abgebrochen wird, ist der Versicherte verpflichtet dem Versicherer die gesamte medizinische Dokumentation zu überlassen, die sich auf die Erkrankung, Verletzung, Schwangerschaft oder Impfung bezieht und die mit der Unfähigkeit des Versicherten einhergeht die Reise antreten zu können, ferner eine Krankschreibung oder Bescheinigung des Arbeitgebers über die Nutzung des Jahresurlaubs in diesem Zeitraum, sofern der Versicherte angestellt ist;

f) wenn eine Reise wegen eines Todesfalls abgebrochen oder beendet wird, so muss der Versicherte oder Begünstigte dem Versicherer den Totenschein zukommen lassen;

g) wenn eine Reise wegen eines Schadens am Eigentum oder einer militärischen Übung abgebrochen oder beendet wurde, so muss der Versicherte dem Versicherer eine Bescheinigung der zuständigen Behörde zukommen lassen.